Rechtliche Betreuungen
Eine Betreuung wird auf eigene oder Anregung anderer Personen (z. B. Angehörige, Nachbarn, Behörden, pflegerische oder soziale Dienste) vom zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) eingerichtet. Der/die zuständige RichterIn stellt, häufig auf Grundlage eines vorher erstellten Gutachtens, den Betreuungsbedarf fest und entscheidet über die Aufgabenkreise. Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist immer eine länger andauernde geistige, seelische oder körperliche Erkrankung, die verhindert, dass die betroffene Person ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig selbst regeln kann.
Im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise nimmt der/die BetreuerIn die rechtliche Vertretung des/der Betreuten wahr, soweit dieses erforderlich ist. Der/die Betreute ist dadurch nicht entmündigt oder geschäftsunfähig. Auch wird die Betreuung nicht gegen den Willen der/des Betreuten eingerichtet und kann jederzeit wieder aufgehoben werden.
Ich unterstütze die von mir betreuten Personen in den festgelegten Bereichen auf der Grundlage von gemeinsamen Gesprächen und zuvor festgelegten Zielen.
Häufig nehme als gesetzliche Vertreterin die Interessen gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Heimen, Vermietern und anderen Institutionen im erforderlichen Umfang wahr. Der Hauptteil der Tätigkeit wird von meinem Büro aus durchgeführt, d.h. Telefonate, Schriftverkehre durchführen, Organisation von unterstützenden Hilfen und Kontrolle von Leistungen jeder Art. Ferner koordiniere ich notwendige Hilfen durch ambulante Dienste (Pflege, Haushalt oder pädagogische Hilfen). Ich stelle hierfür die entsprechenden Anträge und sorge nach Möglichkeit für die Finanzierungen der Unterstützungsangebote.
Betreuung hat gesetzliche Grenzen:
Ich übernehme als Betreuerin für die betreute Person nicht die Wohnungssuche, erledige keine Einkäufe und führe nicht die Pflege oder Haushaltsführung durch. Diese Tätigkeiten sind nicht Bestandteil einer gerichtlich bestellten Betreuung und würden auch den zeitlich zur Verfügung stehenden festgelegten Rahmen schnell überschreiten.
Ich arbeite überwiegend im Landkreis Harburg für die Betreuungsgerichte in Tostedt und Winsen. Als Mitglied im Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB e.V.) bin ich dort auch im Qualitätsregister aufgeführt. Ferner arbeite ich seit einigen Jahren für den BdB als Fachberaterin.